Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Iris Barbara Höfler (im Folgenden Relocation Services Höfler genannt) und Unternehmen oder Privatpersonen, die die Dienstleistungen der Relocation Services Höfler in Anspruch nehmen wollen (im Folgenden Auftraggeber genannt). Sie gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Änderungen der AGBs während des Vertragsverhältnisses werden den Vertragspartnern umgehend mitgeteilt.

 

§ 1 Allgemeines

 

1. Die Relocation Services Höfler bietet umfangreiche Beratung und Vorbereitung in allen Fragen im Vorfeld sowie bei der konkreten Durchführung von Relocation-Dienstleistungen an. Für sämtliche in diesem Zusammenhang von der Relocation Services Höfler zur Verfügung gestellten Beratungen und Dienstleistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu, bevor der Auftrag oder die Beratung von der Relocation Services Höfler durchgeführt wird.

 

2. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, soweit diese schriftlich vereinbart wurden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, entzogen wird. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – UN Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

 

4. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

1. Alle Angebote der Relocation Services Höfler, wie sie auf der Internetplattform www.relocates-you.com präsentiert werden, sind unverbindlich und können nach den Wünschen und Erfordernissen des Kunden modifiziert werden. Das präsentierte Leistungsangebot ist nicht abschließend. Weitere Leistungen können telefonisch oder schriftlich bei Relocation Services Höfler angefragt werden.

 

2. Der Auftraggeber stellt die Leistungspakete nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zusammen. Ein dementsprechendes Angebot wird sodann durch die Relocation Services Höfler unterbreitet.

 

3. Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Annahme des Angebots zustande.

 

4. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, insbesondere über diesen Weg Vertragserklärungen abgeben, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärung nach folgender Maßgabe an: In jeder E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Insoweit muss jede E-Mail den Namen und die E-Mail- Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders sowie eine geschäftsübliche Signatur als Abschluss der Nachricht enthalten.

 

 

§ 3 Leistungsumfang

 

1. Die vertraglichen Pflichten der Relocation Services Höfler werden durch die gewählten Leistungspakete des Auftraggebers, den darin enthaltenen Preisen und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Autraggebers bestimmt.

 

2. Eine Vertretung des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers durch die Relocation Services Höfler bei Rechtsgeschäften, die rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers beinhalten, schließt die Relocation Services Höfler aus, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

3. Die Relocation Services Höfler übernimmt keine Garantie dafür, dass über die Relocation Services Höfler vermittelte Verträge oder Verträge, die über von der Relocation Services Höfler vermittelte Makler angebahnt wurden, auch zustande kommen oder Bestand haben.

 

4. Die Relocation Services Höfler führt keine Rechtsberatung durch. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass rechtliche Auskünfte nur unverbindliche Ratschläge und Empfehlungen sind.

 

5. Die Relocation Services Höfler ist berechtigt ihre Dienstleistung auch durch Dritte ausführen zu lassen, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber wirkt bei der Vertragserfüllung mit, indem er alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig und vollständig der Relocation Services Höfler zur Verfügung stellt. Die Relocation Services Höfler teilt dem Auftraggeber zuvor mit, welche Unterlagen, Dokumente und Informationen für die jeweilige Vertragserfüllung erforderlich sind.

 

2. Die Relocation Services Höfler haftet nicht für Versäumnisse und Folgen, die auf das Fehlen von notwendigen und vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Informationen sowie durch nicht eingehaltene Termine des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers zurückzuführen sind.

 

3. Alle dem Auftraggeber von der Relocation Services Höfler zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen dienen ausschließlich zur Erfüllung des Auftrages. Eine Weiterleitung an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Relocation Services Höfler gestattet.

 

 

§ 5 Preise

 

1. Die Preise sind ab Angebotsdatum für 30 Kalendertage gültig und beinhalten keine MwSt., sonstige Steuern, Fahrt- und Übernachtungskosten, behördliche Gebühren, Übersetzungskosten, Speditionskosten, Gebühren des Immobilienmaklers, Mietzinszahlungen etc., sofern zwischen dem Auftraggeber und der Relocation Services Höfler keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Verauslagte Kosten Dritter werden gegen Beleg mit einer Handling Fee in Höhe von 7% in Rechnung gestellt.

 

2. Für Zahlungen im Rahmen der Budgetverwaltung wird eine Handling Fee in Höhe von 7% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 15,- Euro pro Beleg, erhoben. In Rechnung gestellte Beträge werden zum Tageskurs von der lokalen Währung in Euro umgerechnet.

 

3. Für Serviceleistungen, die auf Wunsch an einem arbeitsfreien Tag erbracht werden, wird ein Kosten-Aufschlag von 50 % berechnet (Non-office- Aufschlag). Als arbeitsfreie Tage gelten Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage.

 

4. Sonstige Lieferungen und Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vereinbart waren oder für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung noch kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

 

5. Sofern die Relocation Services Höfler Änderungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt, werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber bekannt gegeben und in Rechnung gestellt.

 

6. Sofern der Umrechnungskurs „lokale Währung – Euro“ im Zeitraum zwischen Angebotsdatum und Rechnungsdatum um mehr als 3% zu- oder abnimmt, behält sich die Relocation Services Höfler vor, die Gebühren entsprechend anzupassen.

 

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

 

1. Die Vergütung der Relocation Services Höfler erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Auftrags.

 

2. Alle in Rechnung gestellten Serviceleistungen und Auslagen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zu zahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die Zahlung muss insoweit in voller Höhe des Rechnungsbetrages bei der Relocation Services Höfler eingehen. Landesspezifische Gebühren und Steuern, z.B. Quellensteuer trägt der Auftraggeber. Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich die Relocation Services Höfler vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines mit der verspäteten Zahlung verbundenen darüberhinausgehenden Schadens.

 

3. Der Vergütungsanspruch der Relocation Services Höfler besteht unabhängig von Ansprüchen Dritter, die gegenüber dem Auftraggeber und/oder dem Dienstleistungsempfänger, insbesondere infolge deren eigenmächtigen Maßnahmen, entstehen.

 

4. Die Relocation Services Höfler behält sich vor, eine Anzahlung in angemessener Höhe vor Auftragsausführung zu verlangen sowie Zwischen- und Vorschussrechnungen zu erstellen.

 

5. Im Falle einer unbegründeten Kündigung nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber, trägt dieser jegliche anfallenden Stornokosten.

 

6. Wenn bei dem Auftraggeber kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein ihn betreffendes Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird, ist die Relocation Services Höfler berechtigt, alle entsprechenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn die Relocation Services Höfler Wechsel oder Schecks angenommen hat. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen an die Relocation Services Höfler in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem ist die Relocation Services Höfler in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

§ 7 Stornierungsregelung

 

1. Die Stornierung von Serviceleistungen muss jeweils schriftlich, per Post oder E-Mail erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung des Auftraggebers per Post oder E-Mail ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Relocation Services Höfler maßgeblich. 

 

2. Bei Stornierung beauftragter Dienstleistungen werden die effektiv angefallenen Stunden, zuzüglich eines Bearbeitungszuschlages in Höhe von 15% und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Der Bearbeitungszuschlag beträgt jedoch mindestens 250,- Euro.

 

 

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Relocation Services Höfler ausdrücklich anerkannt worden sind.

 

 

§ 9 Haftung

 

1. Die Relocation Services Höfler führt keine Rechtsberatung durch. Soweit die Relocation Services Höfler unverbindliche rechtliche Empfehlungen oder Ratschläge erteilt, die zu einem Schaden beim Vertragspartner führen, haftet die Relocation Services Höfler nur für vorsätzlich falsche Auskünfte.

 

2. Im Übrigen haftet die Relocation Services Höfler unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Relocation Services Höfler bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Relocation Services Höfler.

 

4. Die Relocation Services Höfler haftet nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs von Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen der Relocation Services Höfler sind, verursacht werden sowie für Informationen und Daten, die auf Angaben Dritter beruhen.

 

5. Die Relocation Services Höfler haftet ebenso nicht für Übersetzungen, die auf Wunsch des Auftraggebers von der Relocation Services Höfler vorgenommen oder auftragsgemäß externen Fachübersetzern übertragen werden.

 

 

§ 10 Höhere Gewalt

 

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

 

 

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

 

1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragszeitraum.

 

2. Unbeschadet einer etwaig gesetzlich bestehenden oder vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist sind beide Parteien jeweils berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner gegen wesentliche Pflichten des Vertrages verstößt und hierdurch unter Berücksichtigung aller Umstände, eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

 

 

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

 

1. Die Relocation Services Höfler wird personenbezogene Daten nur für die vom Auftraggeber erteilten Aufträge und Projekte zweck- und weisungsgebunden erheben, verarbeiten und nutzen. Eine zweckgebundene Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers und Dienstleistungsempfängers möglich.

 

2. Personenbezogene Daten sind nur den beteiligten Mitarbeitern der Relocation Services Höfler und dem beauftragten Dienstleister, soweit für die Auftragsabwicklung notwendig, zugänglich.

 

3. Alle Mitarbeiter der Relocation Services Höfler sowie die von ihr beauftragten Dienstleister sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verpflichtet.

 

4. Nach Abschluss der erteilten Aufträge und Projekte werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber und Dienstleistungsempfänger erfolgt.

 

5. Bezüglich der Nutzung, Speicherung und Verarbeitung digital erhobener personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform www.relocates-you.com wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung hingewiesen, die in alle Verträge mit einbezogen wird. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

 

 

§ 13 Urheberrechtsschutz

 

1. Relocation Services Höfler behält sich an allen digitalen Inhalten, Logos, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Die im digitalen Service enthaltenen Urheberrechtsvermerke, digitalen Signaturen, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte dürfen nicht bearbeitet oder entfernt werden. Digitale Inhalte dürfen vom Auftraggeber nicht weiterverarbeitet, inhaltlich oder redaktionell verändert, verkauft, weitergegeben, veröffentlicht als Download zur Verfügung gestellt, bearbeitet oder in sonstiger Weise übertragen werden.

 

2. Gleiches gilt für Unterlagen, die in Papierform ausgehändigt werden.

 

 

§ 14 Gerichtsstand

 

1. Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis den Gerichtsstand der Relocation Services Höfler in Vaduz als zuständigen Gerichtsort.

 

2. Die Relocation Services Höfler ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.

 

3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz des Auftraggebers oder sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt gilt ebenfalls der Gerichtsstand der Relocation Services Höfler.

 

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform und insoweit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.

 

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile, berührt die Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, nach Treu und Glauben und insoweit unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Vertrages und den beiderseitigen Interessen, eine wirksame Regelung zu finden und hierdurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Dies gilt auch, sofern eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.

 

 

Stand: November 2018